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VG Cottbus, 07.07.2009 - 7 K 681/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 4 A 992/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs eines Bescheids zur Bewilligung von …
Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2009 - 7 K 681/08
Auch in der Literatur besteht Einigkeit darüber, dass ungeachtet der Regelung in Nr. 2 ANBest-G eine Ausgabenermäßigung bei der Festbetragsfinanzierung in Ausnahmefällen den teilweisen Widerruf rechtfertigen kann (vgl. Krämer/Schmidt, Zuwendungsrecht - Zuwendungspraxis, Loseblattsammlung, D V S.7, Stand: Oktober 2001;… Ubbenhorst, Zuwendungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, 2. Auflage 1999, S. 66), etwa wenn und soweit die Ausgaben hinter der gewährten Zuwendung zurückbleiben (OVG NW, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 4 A 992/02 -, juris Rz. 9, 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - 4 A 2104/06
Rückforderung einer für den Ausbildungsgang zur Altenpflegerin gewährten …
Auszug aus VG Cottbus, 07.07.2009 - 7 K 681/08
Sollen die anderen Mittel vorrangig vor den Landesmitteln verwendet werden, muss dies entsprechend festgelegt werden (vgl. OVG NW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 4 A 2104/06 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - 12 A 1515/18 In der angeführten Entscheidungspassage des VG Cottbus (Urteil vom 7. Juli 2009 - 7 K 681/08 -) ist ausdrücklich die Rede davon, dass die für die geförderten Maßnahmen ausgegebenen förderfähigen (Hervorhebungen durch den Senat) Mittel die zugewandten Mittel übersteigen.